Umstieg von B nach A / Neue Ordnungsvorschrift
Ab dem 01.02.2016 tritt eine neuen Ordnungsvorschrift in Kraft.
In dieser geänderten Ordnungsvorschrift wird der Umstieg von B nach A neu geregelt.
Ein B Segler darf nach der neuen Regelung bereits mit 20 Umstiegspunkten und der Befürwortung durch den Verbandsverein nach A umsteigen.
Bei einem B Segler der im Regattajahr das Altarkriterium U13 nicht mehr erfüllt (in 2016 ist dies der Jahrgang 2003 und älter) und bereits 30 Umstiegspunkte hat, erlischt die Startberechtigung in B 8 Wochen nach dem Erreichen der 30 Punkte.
Einen entsprechenden Umstiegsantrag und in naher Zukunft auch die Liste der Segler die unter die neue Regelung fallen, findet man auf der Seite des DODV dodv.org.
Die bereits ersegelten Punkte sind auch in der Rangliste des DODV aufgeführt.
DSV Text aus der Ordnungsvorschrift:
Voraussetzungen für den Aufstieg in die Gruppe A
4.1 Qualifikationsnachweis über mindestens 20 Punkte gemäß Punktsystem (siehe Ziffer 5) und Befürwortung des Aufstiegs durch den Verbandsverein.
4.2 Wenn der Jüngstensegler das Alterskriterium U13 im jeweiligen Kalenderjahr nicht mehr erfüllt und 30 oder mehr Punkte gemäß Punktsystem erreicht hat, erlischt acht Wochen danach die Starberechtigung bei Regatten.