Berufungskriterien Talentkader 1 Optimisten
Talentkader Optimist (TK1)
Der “Talentkader Optimist” setzt sich aus besonders ausgewählten Talenten in der auf Bundesebene (DSV) geförderten Jüngstenbootsklasse Optimist des Altersbereichs U15 (Opti- A) zusammen. Ziel dieser Förderstufe ist die Aufnahme in den 2.Talentkader (TK2). Die TK1 Gruppe setzt sich aus bis zu 10 Opti-A Segler/innen zusammen.
Berufungskriterien:
Hauptkriterium (geht ca. 60% in die Beurteilung ein):
– Trainerurteil (u.a. Motivation, Leistungsentwicklung, Perspektive, Umfeld) Nebenkriterien (gehen ca. 40% in die Beurteilung ein)
Nebenkriterien (gehen ca. 40% in die Beurteilung ein)
- Teilnahme an der Sichtung (Segeln, Athletik, Test) im Jahr der Berufung
- Qualifikation zur IDJüM im Berufungsjahr oder mind. 90 Punkte in der laufenden FGO-Rangliste der Opti-B
- Perspektive auf späteren Umstieg in eine vorolympische Boots-/Surfklasse/Kiteklasse
- Geschlechter Kriterium – angedacht ca. 60m./40w.% oder ca. 40m./60w.% Kriterien können entsprechend angepasst werden
- unterzeichnete TK1-Vereinbarung (Jahresplan, Pflichtmaßnahmen usw.) Pflichtmaßnahme über den Verband*1):
Pflichtmaßnahme über den Verband*1):
- Maßnahme (Herbstferien)
- Sportschulwochenende (Spätherbst) → erfolgreicher Athletik- und Theorietest
- Fasnacht Maßnahme Südeuropa (In 2023 nach Absprache mit KNF, je nach Alter und Eignung der Sportler*innen)
- Trainingsmaßnahme im März
- Maßnahme/Regatta Ostern
- Maßnahme/Regatta Ausscheidung EM/WM (nach Quali!) Maßnahme/Regatta (Pfingsten)
- Maßnahme/Regatta IDJüM, ggf. alternativer Wettkampf in den Ferien
- *2)LJM Baden-Württemberg (Opti A, September)
*1) Die Pflichtmaßnahme ist über den Verbandstrainer bzw. in der Trainingsgruppe des Verbandes zu absolvieren.
*2) Teilnahmepflicht ohne Betreuungsgarantie des Verbandstrainers
Zur Absicherung der Planung des folgenden Sportjahres wird der Verband bis spätestens 31. Oktober des aktuellen Sportjahres eine verbindliche Teilnahmeerklärung der berufenen TK1- Seglerinnen und Segler einfordern.
Die Berufung in den TK1 erfolgt über die Talentkommission mit der anschließenden Bestätigung durch den Sportausschuss des Landes-Segler-Verbandes Baden Württemberg. In besonders zu begründenden Ausnahmesituationen kann der Sportausschuss unter Wahrung der grundlegenden Richtlinien einer sportartgerechten Nachwuchsförderung auf Antrag der Talentkommission bei den Berufungskriterien bzw. bei der Vorgabe der Pflichtmaßnahmen für die Aufnahme in die FGO und den TK1 durch Einzelfall Entscheidungen geringfügig von den Vorgaben abweichen.